Am 13.8.2020 entschied der Bundesfinanzhof, dass die Kosten für ein Verfahren vor den Zivilgerichten und damit auch für ein Umgangsverfahren vor den Familiengerichten nicht als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzbar sind. Der BFH hat somit seine strenge Auffassung bestätigt, dass für Prozesskosten ab dem Veranlagungszeitraum 2013 ein grundsätzliches Abzugsverbot besteht.
Rechtsgebiete
» Arbeitsrecht
» Familienrecht
» Einvernehmliche Scheidung
» Mediation
Die an dieser Stelle vorgesehenen Inhalte können aufgrund Ihrer aktuellen Cookie-Einstellungen nicht angezeigt werden.
Diese Webseite bietet möglicherweise Inhalte oder Funktionalitäten an, die von Drittanbietern eigenverantwortlich zur Verfügung gestellt werden. Diese Drittanbieter können eigene Cookies setzen, z.B. um die Nutzeraktivität zu verfolgen oder ihre Angebote zu personalisieren und zu optimieren.
Diese Webseite verwendet Cookies, um Besuchern ein optimales Nutzererlebnis zu bieten. Bestimmte Inhalte von Drittanbietern werden nur angezeigt, wenn "Drittanbieter-Inhalte" aktiviert sind.